Allgemeine Geschäftsbedingungen
Phase 4 Software GmbH
Franz-Joseph-Straße 11
80801 München
im folgenden „Anbieter“ genannt
1. Präambel, Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Der Anbieter erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV und Multimedia (Internet, CD-ROM). Hierzu gehören u.a. Programmierung, Hard-/Software-Konfigurationen und Installationen, die Erstellung von EDV-gestützten Layouts und Grafiken, die Anfertigung von Konzepten und redaktionellen sowie Recherche-Arbeiten (nachfolgend insgesamt als „Produkte“ oder „Produkt“ bezeichnet) und schließlich Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt als „Dienstleistungen“ oder „Dienstleistung“ bezeichnet). Oftmals sind an der Durchführung eines Projektes des Kunden neben dem Anbieter weitere Auftragnehmer beteiligt. Vielfach handelt es sich dabei um Agenturen, die z.B. auf der Grundlage einer vom Anbieter erstellten und programmierten Homepage, eines Layouts o.ä. lediglich die redaktionellen Inhalte einfügen.
1.2 Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unter anderem, einerseits den berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen des Anbieters zu gewähren und andererseits eine mißbräuchliche Ausübung der Nutzungsrechte durch dritte Personen zu vermeiden.
1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die vom Anbieter ermöglichte Nutzung sämtlicher dem Kunden überlassener Produkte bzw. Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten außerdem für jedes Update der Produkte.
1.4 Die Kunden erhalten vom Anbieter die Nutzungsrechte an den Produkten zu den nachfolgenden Bedingungen.
1.5 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
1.7 In diesen Geschäftsbedingungen bedeuten:
- Datenträger: elektronisches Speichermedium wie z. B. USB-Stick, Diskette, Magnetband, CD-ROM oder Festplatte zur dauerhaften Festlegung von maschinenlesbaren Informationen;
- Download: die Datenfernübertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von maschinenlesbar erfaßten, in einer Datenbank elektronisch gespeicherten Werken oder sonstigen Daten in einem Rechner des Endnutzers;
- Rechner: vom Nutzer verwendete technische Vorrichtung zur Bearbeitung von maschinenlesbaren Daten, u.a. bestehend aus Speicher, Bildschirm und Drucker;
- Speicherung: die elektronische Eingabe von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einen Rechner mittels Tastatur, deren Einspielung in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder deren elektronische Eingabe durch Scanner.
Entstehen im Übrigen im Rahmen der Nutzung Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen o.ä., sind die jeweiligen zurzeit des Vertragsabschlusses gültigen DIN-Normen einzuhalten. Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluß, aber vor der Fertigstellung eines Produktes geändert, ist der Anbieter gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Anbieter muß seine Werk- und Dienstleistungen jedoch nicht wesentlich ändern, soweit er dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand erreichen kann.
2. Nutzung
2.1 Urheberrecht
Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt sämtliche Rechte des Anbieters an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse etc.) uneingeschränkt an.
2.2 Nutzungsrechte des Kunden
Der Anbieter räumt dem Kunden für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, nach den Ziffern 2.3 bis 2.7 beschränktes Nutzungsrecht an den Produkten und Dienstleistungen nur zum eigenen Gebrauch ein. Sämtliche darüber hinausgehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Produkten und Dienstleistungen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiterzuübertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.
2.3 Mehrfachverwendung und Netzwerkeinsatz
Die Nutzung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung beschränkt sich auf das von dem Kunden betriebene Netzwerk. Die Erlaubnis zum Netzwerkeinsatz umfaßt nicht die Benutzung des Netzwerkes durch Dritte. Ein mehrfaches Download oder sonstiges Speichern erweitert nicht die Nutzungsrechte des Kunden; seine Rechte verbleiben in dem Umfang bestehen, als wären die Produkte/Dienstleistungen nur einmal abgerufen worden.
2.4 Vervielfältigung
Der Kunde darf ein Produkt nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung des Produktes unbedingt erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfältigungen zählen die Installation auf dem jeweils eingesetzten Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden eines Produktes in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Die Herstellung einer – zwingend als solche gekennzeichneten – Sicherungskopie durch den Kunden ist zulässig; es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden.
Ist aus Gründen der Datensicherheit oder Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerläßlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Schutzrechtsvermerke sind im Falle einer zulässigen Vervielfältigung vollumfänglich aufrechtzuerhalten.
2.5 Sicherungsmaßnahmen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte/ Dienstleistungen sowie auf das ggf. vorhandene Begleitmaterial durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Datenträger/Sicherungskopien sind an einem gegen den unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
3. Haftung
3.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
3.2 Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
3.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Anbieter nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.5 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
3.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4. Untersuchungs- und Rügepflicht
4.1 Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenüber dem Anbieter schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muß eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.
4.2 Mängel, die im Rahmen der unter Ziffer 8.1 beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mängel), müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 8.1 dargelegten Rügeanforderungen schriftlich gerügt werden.
4.3 Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
5. Schlußbestimmungen
5.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts anwendbar.
5.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird München als Gerichtsstand vereinbart. Dem Anbieter bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
5.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in München.
5.4 Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.
5.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmöglich dem am nächsten kommt, was der Anbieter und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Phase 4 AGB Stand 09/2020